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WIENER LINIEN GmbH & Co KG, Prüfung von Bestandverträgen

Die WIENER LINIEN GmbH & Co KG ("WL") vermietet Räumlichkeiten und Objekte ihrer Bahnanlagen an Dritte. Wie sich in diesem Zusammenhang herausstellte, ist es teilweise strittig, ob solche Bestandverträge dem Mietrechtsgesetz unterliegen und die Mieter dann besonderen Kündigungsschutz haben. Die Verträge wurden in der Vergangenheit von unterschiedlichen (Dienst-)Stellen abgeschlossen und waren dementsprechend uneinheitlich. Weiters ergab sich eine Reihe von Einzelfeststellungen, die verschiedene Vertragsinhalte, wie Miethöhen, Indexklauseln, Flächenausmaße, Verwaltungsabgaben, Baukostenzuschüsse usw., betrafen. Die WL wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sie seit längerer Zeit bemüht sei, die Bestandverträge zu standardisieren und bestehende Unstimmigkeiten richtigzustellen.

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