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Magistratsabteilung 51, Prüfung von drei Sportförderungen

Die Magistratsabteilung 51 ist nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien u.a. für die Angelegenheiten der Sportförderung zuständig, wobei die dabei einzuhaltende Vorgangsweise mittels einer internen Dienstanweisung vom 26. Jänner 1999 geregelt wird.

Bei den geprüften Sportveranstaltungen waren die Bestimmungen dieser Dienstanweisung nicht zur Gänze eingehalten worden. Insbesondere hatte es die Magistratsabteilung 51 unterlassen, Gesamtabrechnungen der Veranstaltungen zu verlangen, sodass nicht festgestellt werden konnte, ob Überförderungen vorlagen. Die ordnungsgemäße Verwendung der Subventionsmittel der Höhe nach war aber ausnahmslos belegmäßig nachgewiesen und von der Magistratsabteilung 51 auch überprüft worden.

Die Abrechnung der Subventionsfälle der Jahre 1999 bis 2001 wies Rückstände in der Bearbeitung auf. Es wurde die Aufarbeitung dieser Rückstände empfohlen.

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