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Magistratsabteilung 21A, Prüfung der Vorgangsweise bei der Festsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes Plan Nr. 7320

In der Sitzung des Kontrollausschusses vom 3. April 2002 wurde der von den Ge-meinderäten Josef Wagner, Dr. Wilfried Serles und Dr. Herbert Madejsky am 1. März 2002 im Gemeinderat eingebrachte Antrag angenommen, wonach das Kontrollamt die Vorgangsweise der Magistratsabteilung 21A bei der Festsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes - Plandokument (PD) 7320 überprüfen möge.

In der Begründung dieses Antrages, der sich auf ein im 2. Wiener Gemeindebezirk gelegenes Grundstück bezieht, wurde ausgeführt, die zuständige Planungsabteilung habe ihren Entwurf nach der öffentlichen Auflegung abgeändert und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt, ohne ein nach der geltenden Rechtssprechung erforderliches Begutachtungs- und Auflegungsverfahren durchgeführt zu haben.

Das Kontrollamt kam zu dem Schluss, dass die nachträglich vorgenommene Änderung ein neuerliches Begutachtungs- und Auflegungsverfahren zwar nicht zwingend erforderte, es auf Grund des Ablaufes der Verfahrensschritte jedoch durchaus möglich gewesen wäre, die Änderung in das laufende Verfahren einfließen zu lassen und dem Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung sowie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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