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Magistratsabteilung 5, Prüfung des Gesellschafterwechsels bei der VOR Ges.m.b.H.

Der öffentliche Personennah- und Regionalverkehr in Wien und im Wiener Umland wird zum großen Teil von Verkehrsunternehmungen erbracht, die im Verkehrsbund Ost-Region erfasst sind. Dessen Finanzierung beruht auf einem im Jahr 1984 zwischen der Republik Österreich und den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland abgeschlossenen Grund- und Finanzierungsvertrag. Mit der Beschlussfassung über das Gesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs trat eine Änderung der Rahmenbedingungen für Verkehrsverbünde ein. Das damit in Zusammenhang stehende Ausscheiden des Bundes als Gesellschafter aus der Verkehrsverbund Ost-Region Gesellschaft m.b.H. und die darauf zurückzuführende Änderung des Gesellschaftsvertrages dieser Gesellschaft wurde vom Kontrollamt zum Anlass genommen, die sich durch diese Änderungen für den Verkehrsverbund Ost-Region ergebenden Konsequenzen einer stichprobenweisen Prüfung zu unterziehen.

Diese ergab, dass sich in einigen Fällen ergänzende Klarstellungen zu einigen Punkten des Gesellschaftsvertrages als zweckmäßig erweisen würden. Den dazu ergangenen Anregungen des Kontrollamtes wird auf Grund der Stellungnahme der Magistratsabteilung 5 nachgekommen werden. Hinsichtlich des noch erforderlich werdenden Neuabschlusses eines Grund- und Finanzierungsvertrages sollten in einigen Bereichen noch weiterführende Untersuchungen angestellt werden, um die Konsequenzen, die sich insbesondere auf Grund einer erforderlich werdenden Änderung des Tarifierungssystems ergeben, besser abschätzen zu können.

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