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WIENGAS GmbH, Prüfung der Vergabe der Bauleistungen für Gasdruckregelanlagen

Für die Errichtung und Adaptierung von Gasdruckregelanlagen führte die WIENGAS GmbH (WG) nach dem Widerruf eines offenen Verfahrens im Februar 1998 ein nicht offenes Verfahren durch, welches nicht im Einklang mit ihren damaligen Vergabevorschriften stand. Da wegen fehlender Befugnisse von Bietern deren Angebote hätten ausgeschieden werden müssen, wäre lediglich ein Angebot verblieben und damit auch die zweite Ausschreibung zu widerrufen gewesen.

Das Leistungsverzeichnis war inhaltlich unzulänglich und eröffnete den Bietern einen Kalkulationsspielraum. Es zeigte sich vor allem, dass die das niedrigste Angebot stellende Bietergemeinschaft den Großteil der wesentlichen Positionen am teuersten ausgepreist hatte. Andererseits offerierte sie Positionen, die nicht zur Ausführung gelangten, im Vergleich zu den anderen Bietern zu niedrigeren Preisen. Der von der Bietergemeinschaft wahrgenommene Kalkulationsspielraum führte zu einem Reihungssturz. Gemessen an den für die erbrachten Bauleistungen vergüteten Beträgen wäre jene Firma, die an dritter Stelle gereiht war, abrechnungsmäßig deutlich unter der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft zu liegen gekommen.

Zur Vermeidung letztlich unwirtschaftlicher Vergaben und zwecks Vorgabe eindeutiger Leistungsbilder wird WG die Leistungen für die Errichtung von Gasdruckregelanlagen getrennt von den Instandhaltungen ausschreiben.

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