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BESTATTUNG WIEN GmbH, Sicherheitstechnische Prüfung baulicher Anlagen des Sargerzeugungsbetriebes

Die vom Kontrollamt Ende 2002 durchgeführte Begehung der baulichen Anlagen des Sargerzeugungsbetriebes der BESTATTUNG WIEN GmbH (BE) ließ erkennen, dass im sog. Kesselhaus entgegen den feuerpolizeilichen Vorschriften brennbare Flüssigkeiten abgestellt waren. Außerdem wies eine am Fußboden befindliche Abdeckplatte (zur Abdeckung eines Durchbruches zu dem darunter liegenden Geschoß) eine Ausnehmung auf, die keinen Schutz gegen einen Durchtritt bot.

In einer rd. 1.200 m 2 großen Lagerhalle für Holzmaterialien waren keine Brandmelder installiert.

Die weiteren baulichen Anlagen des Sargerzeugungsbetriebes gaben keinen Grund zu einer Beanstandung.

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