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Prüfung der Vergabe der "Meierei im Stadtpark"

Die in der Sitzung des Gemeinderates am 29. Mai 2002 eingebrachten Prüfanträge betreffend die Prüfung der Vergabe der "Meierei im Stadtpark" wurden u.a. damit begründet, dass mit einem Interessenten ohne Angaben von Gründen und ohne Vornahme einer Ausschreibung ein Pachtvertrag abgeschlossen bzw. diesem ein Baurecht mit der Option zum Abschluss eines Kaufvertrages eingeräumt worden sei. Weitere Bewerber seien trotz ihres ausdrücklichen Interesses nicht berücksichtigt worden. Darüber hinaus weise der Baurechtsvertrag Bestimmungen zum Nachteil der Stadt Wien auf.

Die Prüfung ergab, dass für die nach einem jahrelangen Kündigungsverfahren neu zu vergebende "Meierei im Stadtpark" eine größere Anzahl an Interessenten vor allem aus der Gastronomie und aus der Immobilienbranche vorhanden war. Die Zielvorstellung der mit der Vergabe der "Meierei im Stadtpark" befassten Magistratsabteilung war jedoch nicht zuletzt auf Grund eines vorliegenden Gutachtens ausschließlich auf einen Betrieb mit hochklassiger Gastronomie gerichtet, was sowohl in der Auswahl der Bewerber als auch in der - nicht sehr transparenten - Bewertung der Angebote entsprechenden Niederschlag fand.

Mit dem als Bestbieter aus der Bewertung hervorgegangenen Bewerber wurde ein Baurechtsvertrag abgeschlossen und ein Bauzins auf der Basis des von der Magistratsabteilung 40 - Technische Grundstücksangelegenheiten ermittelten Verkehrswertes vereinbart. Der von einem unabhängigen Gutachter ermittelte zunächst höhere Verkehrswert, der im Verlauf der Prüfung des Kontrollamtes allerdings deshalb korrigiert wurde, weil dem Gutachter die Auflagen des Bundesdenkmalamtes nicht in vollem Umfang bekannt waren, war in die Festlegung des Bauzinses nicht eingeflossen.

Auch sind bei derartigen Rechtsgeschäften die Grundsätze des EU-Rechts zu beachten. Das Kontrollamt wies auf eine Leitlinie der Kommission für Verkäufe von Bauten oder Grundstücken der öffentlichen Hand hin, deren Einhaltung eine Kollision mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen vermeiden hilft.

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