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MA 51, Prüfung der Einhebung und Vergabe des Sportförderungsbeitrages

Das Kontrollamt hatte infolge eines Prüfersuchens die Administration der Einhebung und der Vergabe des Sportförderungsbeitrages (Wiener Sportfonds) durch die zuständigen Dienststellen der Stadt Wien zu prüfen. Nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien ist die Magistratsabteilung 4 - Allgemeine Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten; Abgaben für die Feststellung des Sportförderungsbeitrages, die Magistratsabteilung 6 - Rechnungsamt für die Einhebung und Verrechnung und die Magistratsabteilung 51 - Sportamt für die Administration des Wiener Sportfonds zuständig. Über die Förderungen entscheidet der Gemeinderatsausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport.

Die Einschau in die diesbezüglichen Unterlagen dieser Magistratsabteilungen ergab im Bereich der Magistratsabteilung 4 grundsätzlich keine Beanstandungen. Bei der Verrechnung durch die Magistratsabteilung 6 wurde festgestellt, dass auf Grund von Rechenfehlern dem Wiener Sportfonds in den Jahren 2001 bzw. 2002 um 17.514,15 EUR bzw. 43.000,-- EUR zu wenig zugeteilt worden war. Im Bereich der Förderungsvergabe schienen dem Kontrollamt Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Transparenz der Förderungskriterien doch möglich.

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