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MA 7, Verein der Freunde und Förderer des Rabenhoftheaters, Prüfung der Gebarung der Jahre 2001 bis 2003

Die Finanzierung des Theaterbetriebes im Rabenhof basierte über den gesamten Prüfungszeitraum hinweg überwiegend auf öffentlichen Subventionen, die in den Jahren 2001 bis 2003 insgesamt rd. 2,40 Mio.EUR betrugen.

Die Gebarung des Vereines der Freunde und Förderer des Rabenhoftheaters unter dem ersten Obmann war nicht durchgängig nachvollziehbar. Dadurch konnte weder eine ausschließlich widmungskonforme Gebarung noch ein sparsamer Umgang mit den Subventionsmitteln festgestellt werden.

Die Tätigkeit des Vereines nach dem Wechsel des gesamten Vorstandes unter einer neuen Obmannschaft hatte verbesserte Vereinsstrukturen und eine bessere Gebarungskontrolle zur Folge. Der alte Vereinsvorstand wurde nicht entlastet. Der Versuch des neuen Vorstandes, mit der Anstellung eines kaufmännischen Geschäftsführers das Wirken des künstlerischen Leiters ausschließlich auf die künstlerischen Belange zu beschränken, blieb erfolglos.

Der Verein befand sich zum Ende der Prüftätigkeit des Kontrollamtes in Liquidation. Die Subventionsmittel waren zur Gänze aufgebraucht, eine Überschuldung war zwar nicht wahrscheinlich, konnte aber auch noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der ursprünglich eingereichte Spielplan war nur zum Teil realisiert worden. Daher war aus der Sicht der Erfüllung des Förderungszweckes festzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel durch hohe Investitionserfordernisse, Reibungsverluste in der täglichen Arbeit und durch eine nicht als ausnahmslos sparsam und wirtschaftlich zu bezeichnende Geschäftsgebarung letztlich nur teilweise direkt den erarbeiteten Produktionen zugute kamen.

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