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MA 19, Feststellungen über Planungsleistungen für die Generalsanierung einer Sonderschule in Wien 18

Die Magistratsabteilung 19 - Architektur- und Stadtgestaltung veranlasste ab dem Jahr 1997 die architektonische Planung der Generalsanierung einer im 18. Wiener Gemeindebezirk als Volks- und Hauptschule geführten Sonderschule für behinderte Kinder. Auf der Grundlage der damals geltenden Vergabevorschriften wurde die Genehmigung des zuständigen Gemeinderatsausschusses für eine Direktvergabe der Gesamtplanung an eine Architektin mit geschätzten Maximalkosten von rd. 189.000,-- EUR (inkl. USt) erwirkt. Zusätzlich erfolgten mehrere mit dem Auftrag über die Gesamtplanung zusammenhängende Vergaben von Einzelleistungen im Verhandlungsverfahren.

Diese Vorgangsweise war nur bis zu einem Schwellenwert von 200.000,-- EUR (exkl. USt) möglich. Bei einem diesen Betrag überschreitenden Dienstleistungsauftrag hätte ein EU-weites Verhandlungsverfahren unter Zugrundelegung des Wiener Landesvergabegesetzes (WLVergG) erfolgen müssen.

Auf Grund von Zusatzleistungen und einer Erhöhung der geschätzten Nettoherstellungskosten, die ursprünglich äußerst niedrig gehalten worden waren, belief sich das Honorar der Architektin letztlich auf 370.170,-- EUR (inkl. USt). Der Magistratsabteilung 19 war es jedoch gelungen, mit der Auftragnehmerin eine Honorarvereinbarung zu treffen, die im Sinn der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht unbeträchtlich unter den Honorarsätzen der Gebührenordnung für Architekten zu liegen kam.

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