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MA 28, Projekt Lärmschutzwand B224-Grünbergstraße

Bemühungen von Mietern einer an die B224-Grünbergstraße grenzenden Wohnhausanlage zur Setzung von Lärmschutzmaßnahmen veranlassten ein privates Werbeunternehmen, im Jahr 1996 bei der zuständigen Baubehörde um die Baubewilligung für eine für Werbezwecke zu nutzende Lärmschutzwand anzusuchen, nachdem auch die Magistratsabteilung 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau als Grundeigentümerin zugestimmt hatte. Unzureichende Einreichunterlagen der Bauwerberin, Formalfehler der Baubehörde und lange Bearbeitungszeiten der Magistratsabteilung 19 - Architektur und Stadtgestaltung bei der stadtgestalterischen Beurteilung zogen das Verfahren in die Länge. Nachdem inzwischen ein zweites Werbeunternehmen bei der Baubehörde um die Errichtung der Lärmschutzwand eingekommen war, dem die Magistratsabteilung 28 ebenfalls zustimmte, bemühte sich das ursprüngliche Unternehmen nachdrücklich mit modifizierten Unterlagen um die Baubewilligung, die schließlich im Oktober 2003 von der Magistratsabteilung 37 - Baupolizei erteilt wurde.

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