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Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds, Prüfung der arbeitsmarktpolitischen Projekte und Initiativen des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds

Das Kontrollamt hat auf Grund eines Prüfersuchens des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien gem. § 73 Abs. 6a der Wiener Stadtverfassung vom 30. Dezember 2003 die arbeitsmarktpolitischen Projekte und Initiativen des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds (WAFF) einer Prüfung unterzogen.

Der WAFF ist ein gemeinnütziger, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Fonds, dessen Aktivitäten nicht über den Interessensbereich des Landes Wien hinausgehen. Seine Zielsetzungen sind die Sicherung von Arbeitsplätzen durch Erweiterung der beruflichen Qualifikation der Arbeitnehmer, die Ein- oder Wiedereingliederung arbeitsloser Personen in das Erwerbsleben und die gezielte Unterstützung von Personen mit spezifischen Problemen auf dem Arbeitsmarkt.

Seit seiner Gründung im Jahr 1995 hat der WAFF insgesamt 405 Projekte bzw. Initiativen durchgeführt, wovon auf Grund des Prüfersuchens 268 einer vertieften Einschau unterzogen wurden. Das Kontrollamt stellte dabei fest, dass der WAFF bei den einzelnen Projekten seine definierten Zielvorgaben erreichen konnte und auch durch die Art und Weise der Umsetzung den Kriterien der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Sparsamkeit entsprach. In Detailbereichen konnten allerdings auch Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Das Kontrollamt errechnete, dass die auf Grund der Projekte bzw. Maßnahmen eingetretenen Einkommenseffekte für die Teilnehmer und die geschätzten Kostenersparnisse für Bund und Stadt Wien die Kosten des WAFF übertrafen.

Der Verwaltungskostenanteil des WAFF erschien dem Kontrollamt für eine Nonprofit-Organisation als angemessen.

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