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MA 21 B, Prüfung der Vorgangsweise beider Festsetzung und Abänderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes in Wien 13

Eine in Wien 13 wohnende Beschwerdeführerin befürchtet infolge des auf der Nachbarliegenschaft geplanten Bauvorhabens Einbußen hinsichtlich der Wohnqualität (verbaute Aussicht, keine Besonnung in den Wintermonaten). Das Kontrollamt nahm ein diesbezügliches Ersuchen zum Anlass, das Widmungsverfahren der Magistratsabteilung 21 B - Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost zu prüfen.

Das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Bauprojekt liegt in einem städtebaulich sensiblen Bereich, die mit der Festsetzung des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes gegebene Bebauungsmöglichkeit stellte gegenüber der bisherigen Rechtslage - einem vom Gemeinderat im Jahr 1995 beschlossenen Plandokument - jedoch keine Bevorzugung dar. Ob subjektiv-öffentliche Nachbarrechte geltend gemacht werden können, wird im noch nicht abgehandelten Baubewilligungsverfahren zu klären sein.

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