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MA 42, Prüfung der rechtlichen Grundlagen für Veranstaltungen in städtischen Grünanlagen

Für den Abschluss von Benützungsübereinkommen zur Abhaltung von Veranstaltungen verschiedenster Art in städtischen Grünanlagen ist die Magistratsabteilung 42 - Stadtgartenamt zuständig. Hinsichtlich der Erteilung derartiger Bewilligungen war u.a. Verbesserungspotenzial durch eine EDV-unterstützte Datenerfassung, durch die Ausarbeitung von Standardbedingungen und durch eine Ergänzung der Website mit dem Hinweis auf rechtliche Grundlagen sowie in der Zusammenarbeit mit der die Eignungsfeststellung einer Veranstaltungsstätte vornehmenden Magistratsabteilung gegeben.

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