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MA 42, Sicherheitstechnische Prüfung hinsichtlich der Bepflanzung von Kinderspielplätzen

Da von Pflanzen auch ein Gesundheitsrisiko ausgehen kann, sollten die in der ÖNorm B 2607 aufgezählten Arten nicht im Bereich von öffentlichen Spielräumen angepflanzt werden. Die Magistratsabteilung 42 - Stadtgartenamt entfernte daher im Umfeld der Kinderspielplätze in städtischen Parkanlagen umgehend alle jene Pflanzen, die als "giftig" einzustufen waren. Bei der Planung von Grünanlagen wird künftig auf die Einhaltung der angeführten ÖNorm geachtet werden.

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