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MA 60, Prüfung der Vollziehung der Tierkörperbeseitigung und des Tierseuchenrechts

Die Magistratsabteilung 60 - Veterinäramt ist u.a. auch für die Vollziehung der Tierkörperbeseitigung und des Tierseuchenrechts zuständig.

Auf Grund geänderter gesetzlicher Vorschriften nach dem Tiermaterialiengesetz sind einschlägige Betriebe nunmehr durch die Bezirksverwaltungsbehörde nach deren Meldung zuzulassen und zu registrieren.

Mit der Richtlinie des Rates über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (2003/85/EG) wurden u.a. auch prophylaktische Maßnahmen - Krisenpläne und Übungen - vorgeschrieben. Die im November 2004 abgehaltene erste österreichische Echtzeitübung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche brachte allen Beteiligten wesentliche Erkenntnisse.

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