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WIENSTROM GmbH, Prüfung der Vergaben von Erd- und Kabellegungsarbeiten

Bei Vergaben von Erd- und Kabellegungsarbeiten, die von der WIENSTROM GmbH (WS) nahezu zur Gänze im nicht offenen Verfahren erfolgten, kamen nur Firmen zu Aufträgen, die in den Teilgebieten, in welchen die Vorhaben anfielen, auch Kontrahenten waren. Die Angebotspreise der jeweiligen Bestbieter lagen eher geringfügig unter den kontrahentenspezifischen Ansätzen, obwohl die Vorhaben durchwegs umfangreicher waren. Die WS nahm die Feststellungen des Kontrollamtes zum Anlass, künftig - zumindest unter Einbeziehung aller lt. ihrem Prüfsystem infrage kommenden Firmen - dem Verhandlungsverfahren den Vorzug zu geben, was eine flexiblere Vorgangsweise bei Auftragsvergaben ermöglicht.

Außerdem zeigte sich, dass die WS bei einem Großteil der vergebenen Vorhaben in den Ausschreibungsunterlagen die Bestimmungen über Vertragsstrafen außer Kraft gesetzt hatte.

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