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WIENSTROM GmbH, Prüfung eines Verhandlungsverfahrens über Erd- und Kabellegungsarbeiten

Eine von der WIENSTROM GmbH (WS) für Erd- und Kabellegungsarbeiten in Wien 10 erfolgte Vergabe stand nicht im Einklang mit den Vergabevorschriften, da die WS die Verfahrensart während des Verfahrens vom gewählten Verhandlungsverfahren in ein - ursprünglich an sich zulässiges - nicht offenes Verfahren wechselte. Dadurch nahm sich die Gesellschaft die Möglichkeit, beim preislich nur geringfügig unter den kontrahentenspezifischen Ansätzen liegenden Bieter Preisreduktionen zu erzielen.

Weiters fiel auf, dass ausmaßbezogene Leistungen in Regie abgerechnet wurden und eine positionsweise Gesamtausmaßaufstellung sowie eine Schlussrechnung nicht vorlag.

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