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Magistratsabteilung 15, Prüfung der Handhabung des Epidemiegesetzes in Bezug auf Salmonelleninfektionen

Die Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen und Soziales leitet entsprechend dem Epidemiegesetz bei Personen, die an Salmonellose erkrankt sind, unverzüglich Untersuchungen ein bzw. trifft sie die zur Verhütung der Weiterverbreitung der Krankheit notwendigen Vorkehrungen. Diese von den Bezirksgesundheitsämtern wahrgenommenen Aufgaben wurden gesetzeskonform vorgenommen. Festgestellten Schwächen im organisatorischen Ablauf der Aktenbehandlung sowie im Hinblick auf den Datenschutz und auf die Meldung von Datenanwendungen wird die Magistratsabteilung 15 u.a. durch die Einführung eines entsprechenden EDV-Programmes begegnen.

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