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Wiener Krankenanstaltenverbund, Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin in den Krankenanstalten der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund

Aus Anlass eines Prüfersuchens wurde die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin in den Krankenanstalten der Teilunternehmung "Krankenanstalten der Stadt Wien" (TU 1) der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" (WKAV) einer Einschau unterzogen.

Die unzureichende Umsetzung einer im Jahr 1992 in Kraft getretenen Novelle zum Ärztegesetz führte dazu, dass der WKAV für 36 medizinische Fachbereiche in fünf Krankenanstalten der TU 1 Verfahren zur rückwirkenden Anerkennung als Ausbildungsstätte zum Arzt für Allgemeinmedizin beantragen musste. Am Ende der Einschau im November 2005 waren 27 Anerkennungsverfahren mittels Bescheid der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) rückwirkend mit 1. Jänner 1995 positiv abgeschlossen worden, die noch offenen Verfahren standen kurz vor dem Abschluss. Aus dem Umstand der nachzuholenden Ausbildungsberechtigungen waren den in den betroffenen Fachbereichen ausgebildeten Turnusärzten (TÄ) keine Nachteile erwachsen.

Weiters war festzustellen, dass den Kriterien einer modernen TÄ-Ausbildung und der Wahrnehmung der Ausbildungsverantwortung durch die Abteilungsvorstände in den medizinischen Fachbereichen der geprüften Krankenanstalten in unterschiedlicher Intensität Rechnung getragen wurde. Schon in der Vergangenheit war die Qualität der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin im WKAV Gegenstand von Studien und Projekten gewesen, eine Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitssituation der TÄ konnte allerdings auf Grund verschiedener Faktoren nicht in allen Ausbildungsstätten erreicht werden. Nunmehr werden die Ergebnisse des vom WKAV im Jahr 2005 initiierten Projektes zur Verbesserung der TÄ-Ausbildung abzuwarten sein, wobei die flächendeckende und nachhaltige Umsetzung entsprechender Ausbildungskonzepte die Grundlage für eine zufrieden stellende Ausbildungssituation der TÄ darstellt.

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