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Fonds Soziales Wien, Prüfung der Jahresabrechnungen 2002 bis 2004 der "Wiener Geschützte Werkstätten und Berufliche Rehabilitationseinrichtungen Gesellschaft m.b.H."

Die Wiener Geschützte Werkstätten und Berufliche Rehabilitationseinrichtungen Gesellschaft m.b.H. (WGW) erstellte als bilanzierende Gesellschaft für die Leistungsabgeltung 2002 bis 2004 Jahresendabrechnungen, die nun auch zahlungsunwirksame Aufwendungen aus der Dotierung handelsrechtlich erforderlicher Rückstellungen enthielten. Da der WGW die jeweils anfallenden Kosten vom Fonds Soziales Wien (FSW) vergütet wurden, stimmte die Verrechnung derartiger Verbindlichkeiten mit den bisherigen Gepflogenheiten insofern nicht überein, als nur bereits fällig gewordene personalabhängige Verbindlichkeiten abzugelten gewesen wären. Der Abschluss einer neuen Finanzierungsvereinbarung und eine Rückforderung dieser Beträge schien geboten. In seiner Stellungnahme teilte der FSW mit, die in diesem Zusammenhang zu treffenden Maßnahmen bereits gesetzt zu haben und auch eine neue Finanzierungsvereinbarung ab-zuschließen.

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