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Magistratsabteilung 68, Prüfung der Hygiene und der Reinigung in den Küchen von Feuerwachen

Das Kontrollamt hat diverse in den Feuerwachen der Magistratsabteilung 68 - Feuerwehr und Katastrophenschutz eingerichtete Küchen hinsichtlich deren Hygiene und Reinigung einer Prüfung unterzogen. Obwohl die Betriebsküchen der Feuerwehr nicht der Lebensmittelhygieneverordnung unterliegen, wurde der geprüften Stelle dennoch die Einhaltung der in dieser Verordnung enthaltenen grundsätzlichen Bestimmungen empfohlen. Die geprüfte Stelle sagte zu, den Empfehlungen des Kontrollamtes in Bezug auf die Ausstattung der Küchen, die Aufbewahrung von Lebensmitteln, die Reinigung und Desinfektion sowie die Schädlingsbekämpfung nachzukommen.

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