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Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, Prüfung des Risikomanagements bei der Abklärung von Gefährdungen des Kindeswohls

Die Prüfung von Meldungen über Gefährdungen Minderjähriger durch Vernachlässigung, durch physische, psychische oder sexuelle Gewalt wird von der Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie vorgenommen. Im Gefährdungsabklärungsverfahren soll eine eindeutige Bestätigung oder Ausräumung des Gewaltverdachts und die Vermeidung von weiteren Gefährdungen erzielt werden. Die Entscheidungsfindung der zuständigen diplomierten Sozialarbeiter (DSA) ist jedoch mit Risiken behaftet. Diese betreffen z.B. nicht gänzlich aufbereitete, verspätete oder überhaupt nicht einlangende Informationen sowie die mangelnde Kooperationsbereitschaft von Verfahrensbeteiligten.

Die Empfehlungen betrafen daher die Nutzung von innovativen Arbeitsmethoden des Risikomanagements zur ergebnisorientierten Auswertung von Informationen aus einer zentralen Datenbank, zur systematischen Identifizierung von Risiken auf der Grundlage von Evaluierungen, zur Ableitung von Standards für risikoorientierte Vorgehensweisen der DSA und zur Sicherung klarer Verfahrensergebnisse durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildungsveranstaltungen.

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