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Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, Prüfung der Organisation des Verfahrens zur Abklärung von Gefährdungen des Kindeswohls

Im Rahmen des Gefährdungsabklärungsverfahrens wird von diplomierten Sozialarbeitern (DSA) in dezentral eingerichteten Regionalstellen der Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie jede Meldung über den Verdacht der Vernachlässigung, der Misshandlung, des Quälens oder des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen dahingehend überprüft, ob Kinder und Jugendliche von Gewalt bedroht werden und ob Leistungen im Sinn des Kinderschutzes zu gewähren sind.

Zur kooperativen Abwicklung dieses Verfahrens bestehen angemessene organisatorische Voraussetzungen innerhalb der Abteilung. Verbesserungen sind jedoch sowohl durch eine vollständige Einarbeitung von Verfahrensstandards in das dafür vorgesehene Handbuch als auch durch spezifische Fortbildungsveranstaltungen auf der Grundlage von evaluierten Falldokumentationen möglich. Weitere Empfehlungen betrafen regionalspezifische Unterschiede der Öffentlichkeitsarbeit, die Datenbasis für die Personalbemessung und Verteilung der Arbeitsbelastung sowie die Informationsverarbeitung durch Weiterentwicklung einer zentralen Datenbank.

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