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Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung der Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen in Dialysestationen städtischer Krankenanstalten

Die Prüfung der Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen in den Dialysestationen ergab, dass - mit einer Ausnahme - die behördlichen Bewilligungen für den Betrieb der Dialysestationen vorlagen. Vom medizinischen Personal wurden sämtliche Maßnahmen zur Infektionsprävention auf Grund vorliegender Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionspläne in den Dialysebereichen getroffen. In einer Krankenanstalt bestand Handlungsbedarf für durchzuführende Umbaumaßnahmen, um den patientengerechten Betrieb der Dialysestation bis zu deren Neuerrichtung sicherzustellen. Über die Trennung infektiöser und nicht infektiöser Patienten bestand zwischen der Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen und der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" (KAV) fachliche Uneinigkeit. Die Bestimmungen für den Betrieb der Dialysegeräte, des Dialysewassers sowie der technischen Anlagen und Einrichtungen wurden zum überwiegenden Teil eingehalten. Bei den Begehungen wurden dagegen Defizite in brandschutztechnischer Hinsicht festgestellt. Der KAV hat noch während der Prüfung die Mängelbehebung in die Wege geleitet.

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