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Magistratsabteilung 42 - Stadtgartenamt, Barrierefreies Planen und Bauen in Grünanlagen der Stadt Wien

Um die Grundsätze für barrierefreies Planen und Bauen in Grünanlagen der Stadt Wien umzusetzen, hat die Magistratsabteilung 42 - Stadtgartenamt auf einschlägige Bestimmungen im Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006), in der Bauordnung für Wien (BO für Wien) sowie in den ÖNORMEN B 1600 und B 2607 Bedacht zu nehmen. Die Prüfung dieser Vorgaben in der Praxis zeigte, dass von der Magistratsabteilung 42 bei der Planung und Gestaltung von Grünanlagen vorschriftskonform vorgegangen wird. Das Kontrollamt sah sich hinsichtlich bestehender Grünanlagen lediglich zu einigen sicherheitstechnischen Empfehlungen veranlasst.

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