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Magistratsabteilung 43 - Städtische Friedhöfe, Prüfung der Maßnahmen bei Erlöschen der Benützungsrechte an Grabstellen

Die für die Anlage, Zuweisung und Evidenthaltung von Grabstellen für Erd- und Feuerbestattungen auf den Wiener Städtischen Friedhöfen zuständige Magistratsabteilung 43 - Städtische Friedhöfe hat auch anlässlich des Erlöschens von Benützungsrechten an Grabstellen die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere die Abräumung, Entsorgung oder Wiederverwertung der in ihr Eigentum übergegangenen Grabausstattungen zu treffen. Da die Dienststelle auf Grund ihrer personellen und budgetären Ausstattung bisher nur in der Lage war, jährlich eine beschränkte Anzahl von Grabstellen abzuräumen, und sich die Anzahl der Gräber mit abgelaufenen Benützungsrechten laufend erhöht hat, war nicht nur zu befürchten, dass das durchwegs positive Erscheinungsbild der Wiener Städtischen Friedhöfe bei Fortschreiten dieser Entwicklung leiden könnte, sondern es gab auch Bedenken im Hinblick auf die der Magistratsabteilung 43 zukommende Gewährleistung der technischen Verkehrssicherheit und des technisch einwandfreien Zustandes der in ihr Eigentum übergegangenen und somit ihrer Verantwortung unterliegenden Gedenkzeichen. Die Magistratsabteilung 43 wird künftig nach Maßgabe ihrer budgetären Möglichkeiten im Rahmen von Schwerpunktaktionen unter Einbindung der Wiener Gemeindebezirke sowie unter Einbeziehung von Sozialhilfegruppen geeignete Maßnahmen treffen, um ihre bereits in der Vergangenheit begonnenen Bemühungen zur Herstellung eines parkähnlichen Charakters der Friedhöfe fortzusetzen.

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