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Magistratsabteilung 56 - Städtische Schulverwaltung, Prüfung des betrieblichen Brandschutzes in Spartensonderschulen der Stadt Wien

Das Kontrollamt hat die Organisation des betrieblichen Brandschutzes in als Spartensonderschulen geführten allgemein bildenden öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Wien einer stichprobenweisen Prüfung unterzogen.

 

Dabei zeigte sich, dass die Magistratsabteilung 56 - Städtische Schulverwaltung als gesetzliche Schulerhalterin primär für den vorbeugenden baulichen Brandschutz zuständig ist. Der betriebliche Brandschutz ist allerdings von den Schulleitungen, die dem Stadtschulrat für Wien (SSR) unterstellt sind, wahrzunehmen.

 

Grundsätzlich konnte das Kontrollamt ein Zusammenwirken beider Dienststellen insbesondere ab dem Jahr 2003 feststellen, welches sich durch entsprechende Erlässe des SSR zum Thema "Sicherheit an Wiener Pflichtschulen" sowie in einer von der Magistratsabteilung 56 beauftragten Brandschutzevaluierung des Technischen Überwachungs- Vereines Österreich (TÜV) dokumentierte.

 

Auf Grund der vom Kontrollamt getroffenen Wahrnehmungen sagte die Magistratsabteilung 56 zur Verbesserung des Schutzzieles zu, bei den periodisch durchzuführenden sicherheitsmäßigen Begehungen auch die Brandschutzbeauftragten (BSB) beizuziehen und erneut auf den SSR einzuwirken, dass BSB für jede Schule ernannt und entsprechend den einschlägigen Bestimmungen ausgebildet werden.

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