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Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung einer anonymen Beschwerde

In einem anonymen Schreiben an das Kontrollamt wurde Beschwerde geführt, dass täglich in der Arbeitszeit für eine Privatfirma gearbeitet werde. Die Einschau ergab, dass es sich hiebei um insgesamt vier Bedienstete einer Abteilung einer Krankenanstalt handelte, die im Rahmen einer gemeldeten Nebenbeschäftigung Honorarverrechnungen bzgl. Sonderklassepatientinnen und -patienten für Ärztinnen und Ärzte der betreffenden Krankenanstalt vornahmen. In geringem Umfang wurden aus der Nebenbeschäftigung resultierende Tätigkeiten während der Dienstzeit durchgeführt, was grundsätzlich mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nicht im Einklang steht.

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