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Magistratsabteilung 33 - Wien leuchtet, Monopolstellung einer Firma in Bezug auf Werbeflächen der Stadt Wien, Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 9. November 2006

Das Kontrollamt prüfte auf Grund eines Ersuchens die Vorgangsweise der Stadt Wien im Hinblick auf die Monopolstellung einer Werbefirma bei der Bewilligung von Werbeflächen auf öffentlichem Gut einerseits und bei Vertragsabschlüssen im Zusammenhang mit privatwirtschaftlich verwaltetem Grund der Stadt Wien andererseits.

 

Die überwiegende Anzahl an Bewilligungen für Rolling Boards (RLB), City Light Vitrinen (CLV), Litfaßsäulen und Lichtmastwerbeflächen auf öffentlichem Grund wurde von einer einzigen Firma erwirkt. Die Bewilligungen entsprachen hinsichtlich der Gültigkeitsdauer der Bewilligungen den jeweiligen Verwaltungsgesetzen. Das Kontrollamt bemängelte, dass keine der geprüften Magistratsdienststellen eine genaue Kenntnis über die aktuelle Anzahl der jeweiligen Werbeflächen hatte.

 

Die Einschau in die Bewilligungsverfahren ließ erkennen, dass in mehreren Fällen die erforderlichen Bewilligungen fehlten oder die vorgeschriebenen Sachverständigengutachten nicht eingeholt worden waren.

 

Auf privatrechtlichen Flächen der Stadt Wien bestanden die genannten Werbemedien nur im untergeordneten Ausmaß. Eine Gegenüberstellung der Gesamteinnahmen für die Stadt Wien aus der Vergebührung von Werbeflächen auf öffentlichem Gut mit den Mieterlösen aus den privatrechtlich zur Verfügung gestellten Flächen der Stadt Wien ergab, dass die Vergebührung im Weg der Gebrauchsabgabe dem marktwirtschaftlichen Preisniveau bei weitem nicht entspricht und zur Konzentration von Werbemedien auf öffentlichem Gut beiträgt.

 

Die Einschau in die Vorgangsweise der einzelnen Dienststellen bei der Vergabe von Werbeflächen ließ das historisch gewachsene Naheverhältnis der Stadt Wien zu dieser Firma erkennen. Ferner waren teils stark differierende Mietzinse festzustellen, die zum großen Teil ebenfalls nicht den Marktgegebenheiten entsprachen.

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