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Magistratsabteilung 37 - Baupolizei, Ladung zu Bauverhandlungen mittels Anschlag

Das Kontrollamt überprüfte die Vorgehensweise der Magistratsabteilung 37 - Baupolizei bei der Ladung von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern benachbarter Gebäude zur mündlichen Bauverhandlung. Gemäß der Bauordnung für Wien (BO für Wien) hat diese Ladung ausschließlich durch Anschlag an allgemein zugänglicher Stelle des Gebäudes zu erfolgen. Der behördlichen Dokumentation dieses Anschlages kommt als Beweis für ihre tatsächliche Durchführung erhöhte Bedeutung zu.

 

Die Einschau des Kontrollamtes zeigte, dass eine Dokumentation des Anschlages in allen geprüften Fällen erfolgte, wobei jedoch keine einheitliche Vorgehensweise der einzelnen Bezirksstellen festzustellen war. Die Magistratsabteilung 37 wird eine standardisierte Dokumentation einführen.

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