Inhaltsverzeichnis

Geschäftsgruppen für Gesundheit und Soziales sowie für Bildung, Jugend, Information und Sport, Prüfung der Versorgung von entwicklungsgefährdeten und entwicklungsgestörten Kindern und Jugendlichen sowie psychosomatisch und/oder psychiatrisch kranken Kindern und Jugendlichen; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 15. Dezember 2006

Aus Anlass eines 44 Fragen umfassenden Prüfersuchens hat das Kontrollamt die Versorgung von entwicklungsgefährdeten und entwicklungsgestörten sowie psychosomatisch und/oder psychiatrisch kranken Kindern und Jugendlichen in Wien einer Einschau unterzogen. Im jeweiligen Wirkungsbereich der prüfungsrelevanten Geschäftsgruppen für Gesundheit und Soziales (GGS) sowie für Bildung, Jugend, Information und Sport (GIS) erbrachten eigene und zahlreiche geförderte Einrichtungen der Stadt Wien auf Grund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen diagnostische und therapeutische Leistungen sowie Förderungs- und Unterstützungsleistungen für die genannten Zielgruppen.

Die von der Stadt Wien im Rahmen der Behindertenhilfe/Frühförderung, Gesundheit und Jugendwohlfahrt geförderten ambulanten Einrichtungen waren großteils Vertragseinrichtungen der Sozialversicherung und daher der extramuralen ärztlichen, therapeutischen, psychologischen und psychosozialen Versorgung zurechenbar. Darüber hinaus hielt die Stadt Wien auf Grundlage des Wiener Risikokinderprogrammes und im Rahmen der Kindertagesbetreuung entsprechende ambulante Einrichtungen vor. Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2002 bis 2007 konnten bei einer Reihe dieser Einrichtungen z.T. mehrmonatige Wartezeiten und punktuell auch Aufnahmesperren festgestellt werden, weshalb nicht von einem bedarfsgerechten Leistungsangebot - insbesondere im therapeutischen Bereich - ausgegangen werden konnte. Hinsichtlich des weiteren Ausbaues dieses Versorgungsbereiches wurde ein akkordiertes Vorgehen mit der Sozialversicherung empfohlen.

Für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen wurde von der Stadt Wien auf Grund unterschiedlicher Rechtsmaterien die Inanspruchnahme vielfältiger Einrichtungen gewährt. In diesem Zusammenhang waren insbesondere die sozialtherapeutischen Einrichtungen, die Kindergarten(Hort-)plätze für Kinder mit Entwicklungsrückstand, die Maßnahmen mit rehabilitativem Charakter im Rahmen der Behindertenhilfe sowie die Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe hervorzuheben. Der Bedarfsdeckungsgrad war in den einzelnen Versorgungsbereichen unterschiedlich ausge

Vollständiger Text