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MA 40, Prüfung einer Beschwerde betreffend die Vorgehensweise bei der Erstellung eines Ausweises für stark gehbehinderte Personen

Anlässlich einer Beschwerde bzgl. Dauer und Art der Abwicklung eines Verfahrens zur Erlangung eines Gehbehindertenausweises gem. § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) wurde der gegenständliche Ablauf einer Prüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass das Verfahren im Beschwerdefall von der Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht unter Hinzuziehung der amtsärztlichen Untersuchungsstelle der Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien in einem Zeitraum von rd. zwei Monaten abgewickelt wurde. Durch Umsetzung einzelner Verbesserungsmaßnahmen könnte die Ausstellung der Gehbehindertenausweise in einigen Fällen rascher und einfacher abgewickelt werden.

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