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MA 33, Prüfung der Post 728 - Entgelte für sonstige Leistungen

Nach Ansicht des Kontrollamtes wurde in der Magistratsabteilung 33 - Wien leuchtet bei der Verrechnung der Entgelte für sonstige Leistungen dem in der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM) verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht genügend Sorge getragen.

Entgegen der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM) erfolgten einige Anschaffungen direkt durch die geprüfte Stelle.

Auf Grund einiger Fehlbuchungen sah sich das Kontrollamt zu der Empfehlung veranlasst, vermehrt auf eine ordnungsgemäße Verbuchung der Ausgaben auf den entsprechenden Haushaltskonten zu achten.

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