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MA 49, Sicherheitstechnische Prüfung des Sägewerkes Hirschwang

Für eine Reihe von Objekten des Sägewerkes in der Forstverwaltung (FV) Hirschwang der Magistratsabteilung 49 - Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb, waren Baubewilligungen, Ausführungsbestätigungen und Fertigstellungsanzeigen nicht aktenkundig. Darüber hinaus entsprachen die Brandschutzordnung, das Brandschutzbuch und die Brandschutzpläne nur teilweise den Vorgaben der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB). Auch wurden keine laufenden Eigenkontrollen im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes durchgeführt.

Nachholbedarf erblickte das Kontrollamt auch im Zusammenhang mit dem Management haus- bzw. elektrotechnischer Anlagen. So unterzog die Magistratsabteilung 49 die elektrische Anlage und die Blitzschutzanlage über lange Zeiträume hinweg keinen wiederkehrenden Überprüfungen und reagierte nicht entsprechend auf festgestellte Defizite.

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