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Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen", Prüfung der Umsetzungsmaßnahmen aus dem Wiener Aufzugsgesetz 2006

Von der Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen" (WW) wurden die im Wiener Aufzugsgesetz 2006 (WAZG 2006) vorgeschriebenen Fristen für die Überprüfung der Personenaufzüge eingehalten. Um auch die Einhaltung der gesetzlichen Fristen bei den noch durchzuführenden sicherheitstechnischen Maßnahmen an den Personenaufzügen zu gewährleisten, empfahl das Kontrollamt eine zeitgerechte Planung für derartige Arbeiten vorzunehmen, da für Umbauten und Nachrüstungen der Personenaufzüge nur eine beschränkte Anzahl von Fachfirmen zur Verfügung steht.

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