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MA 56, Prüfung der Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in den öffentlichen Wiener Pflichtschulen

Bei der stichprobenweisen Überprüfung der Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in den öffentlichen Wiener Pflichtschulen fiel auf, dass die Qualität der Anlagen und der dazugehörigen Dokumentation unabhängig vom Alter der Anlagen sehr unterschiedlich war.

Das Kontrollamt empfahl, für sämtliche Schulgebäude - und nicht nur für die im Schulsanierungspaket für die Jahre 2008 bis 2017 enthaltenen Objekte - die Notwendigkeit von Sicherheitsbeleuchtungslagen zu prüfen sowie einheitliche Mindestanforderungen an die Ausführung festzulegen. Die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind auch entsprechend zu betreiben und zu warten bzw. diese Vorgänge dokumentarisch zu erfassen.

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