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Prüfung der außerschulischen Wiener Jugendarbeit am Beispiel des Vereines Wiener Jugendzentren; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 25. April 2008

Der Verein Wiener Jugendzentren (VJZ) betreibt in verschiedenen Wiener Gemeindebezirken Einrichtungen der Jugendarbeit sowie Mobile Jugendarbeit in den von den Jugendlichen häufig frequentierten Örtlichkeiten.

Aus Anlass eines Prüfersuchens gem. § 73 Abs. 6a Wiener Stadtverfassung (WStV) führte das Kontrollamt eine Prüfung der Gebarung des Vereines nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit durch.

Die Prüfung des Kontrollamtes ergab Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Einreihungen, Entlohnungen und Dokumentationen im Personalwesen, der Beschaffungen und der Internetpräsenz des Vereines.

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