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Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen", Prüfung der Beschwerde über eine Wohnhausanlage

Bei einem aus Anlass einer vorgebrachten Beschwerde über eine Wohnhausanlage (WHA) der Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen" (WW) vorgenommenen Lokalaugenschein war festzustellen, dass das Schnittgut der Grünfläche unzulässig auf einer öffentlichen Verkehrsfläche gelagert, der zwischen Hecke und Gehsteig als "Hundeklo" bemängelte Grünstreifen als solches benutzt wurde und auf einer der Kahlstellen unter den Bäumen eine aus der Verankerung gerissene Parkbank lag.

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