Inhaltsverzeichnis

MA 69, Prüfung der Einhaltung des Baurechtsvertrages mit dem Wiener Tierschutzverein bezüglich des Wiener Tierschutzhauses; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 7. Oktober 2010

Aus Anlass eines Prüfauftrages gem. § 73 Abs. 6a Wiener Stadtverfassung wurde die Einhaltung des Baurechtsvertrages mit dem Wiener Tierschutzverein bezüglich des Wiener Tierschutzhauses bei der Magistratsabteilung 69 und der Wiener Gewässer Management GmbH einer Prüfung unterzogen und festgestellt, dass die im Jahr 1990 prognostizierten Einnahmen aus dem Gesamtprojekt um insgesamt 11,93 Mio.EUR verfehlt wurden.


Da sich die prüfgegenständliche Liegenschaft in Niederösterreich befindet, unterliegen die behördlichen Angelegenheiten wie Flächenwidmungs- oder Bauverfahren nicht dem Prüf- und Einschaurecht des Kontrollamtes der Stadt Wien.


Die Tätigkeit des Wiener Tierschutzvereines, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung des Tierschutzhauses, unterliegt ebenfalls nicht der Kontrollbefugnis des Kontrollamtes der Stadt Wien.


Obwohl keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Hilfestellung bestand, wurde die Magistratsabteilung 34 mit der Durchführung notwendiger Sanierungsarbeiten im budgetären Rahmen von 0,25 Mio.EUR beauftragt.


Vollständiger Text