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Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung betreffend Einsatz von Leiharbeitskräften im KAV; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 9. September 2010

Das Kontrollamt unterzog aus Anlass eines Ersuchens gem. § 73 Abs. 6a der WStV den Einsatz von Leiharbeitskräften im KAV einer Prüfung.

Im Zuge der Einschau wurde festgestellt, dass der Einsatz von Leiharbeitskräften vor allem im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus eine relevante Größenordnung erreichte, weshalb das Kontrollamt darauf hinwies, sämtliche weiteren Personaldispositionen ergebnisoffen hinsichtlich der Bedeckung durch Eigenpersonal, Leiharbeitskräfte oder Dienstleistungsfremdvergabe anzudenken und allfällige diesbezügliche Festlegungen erst nach entsprechenden Personalbedarfsanalysen und auf Basis durchgängiger Kostenvergleichsrechnungen vorzunehmen.

Ein konkretes Vergabeverfahren mit seinen aus Sicht des Kontrollamtes eng gefassten Eignungs- und Zuschlagskriterien wurde im weiteren Verfahrensablauf bestandsfest und bildete die Grundlage für die Auftragserteilung an die Bestbieterin. Ein gegen Ende des Vergabeverfahrens bei der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" eingelangter anonymer Hinweis führte zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen, die bis zum Ende der Einschautätigkeit noch nicht abgeschlossen waren. Die bei der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" in diesem Zusammenhang gesetzten Maßnahmen waren als zweckmäßig einzustufen.

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