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Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung betreffend Organisation und Qualität der Turnusausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin bzw. zum Facharzt im Bereich der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" (KAV); Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 8. Juli 2010

Aus Anlass eines Prüfersuchens wurde die Organisation und Qualität der Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin sowie jene zur Fachärztin bzw. zum Facharzt in den Wiener Städtischen Krankenhäusern einer Einschau unterzogen.

Die Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" bietet insgesamt rd. 1.150 Ausbildungsplätze für Turnusärztinnen bzw. Turnusärzte an. Während die gesetzlich geforderte Mindestanzahl an Auszubildenden bei den Ärztinnen bzw. Ärzten in Ausbildung zur Allgemeinmedizinerin bzw. zum Allgemeinmediziner überschritten wurde, wurde die Anzahl der genehmigten fachärztlichen Ausbildungsstellen nicht ausgeschöpft. Die Wartezeit auf eine Ausbildungsstelle bewegte sich grundsätzlich bei zweieinhalb Jahren.

Ausgehend von dem im Jahr 2008 abgeschlossenen Projekt "Verbesserung der Ausbildungsqualität für TurnusärztInnen" wurden von der Generaldirektion mehrere Rahmenleitlinien erlassen, welche die Ablauforganisation der Turnusausbildung zur Allgemeinmedizinerin bzw. zum Allgemeinmediziner regeln.

Die Einschau in den in die Stichprobe einbezogenen medizinischen Abteilungen ergab, dass von den festgelegten Ausbildungsmaßnahmen beispielsweise die Absolvierung der Startausbildung sowie die verpflichtende Teilnahme der Turnusärztinnen bzw. Turnusärzte an den Morgenbesprechungen gewährleistet waren. Demgegenüber waren Maßnahmen wie etwa das Führen von Patientinnen bzw. Patienten unter Supervision oder die abteilungsinterne Rotation in die Ambulanz(en) nur teilweise umgesetzt.

Die auf Basis der Rahmenleitlinie "Medizin und Pflege" jährlich abzuschließenden schriftlichen Vereinbarungen über die Übernahme bestimmter ärztlicher Tätigkeiten durch das Pflegepersonal zeigten, dass sich der Umfang der an das Pflegepersonal delegierten Tätigkeiten seit dem erstmaligen Abschluss im Jahr 2008 kaum verändert hat. Die gänzliche Delegierung dieser Tätigkeiten in ausgewählten Modellstationen war bis zum Zeitpunkt der Einschau nicht erreicht worden.

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