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MA 22, Behördenvorgangsweise im Zusammenhang mit Bauvorhaben im Grünland

Die Magistratsabteilung 22 ist für die Erteilung von naturschutzbehördlichen Bewilligungen für Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet zuständig. Die Prüfung ergab in der überwiegenden Anzahl der eingesehenen Fälle eine zweckmäßige und ordnungsgemäße Vorgangsweise der Behörde. Verbesserungsbedarf ergab sich anhand von Einzelfällen in Richtung zeitnaher Maßnahmen zur Herstellung des rechtskonformen Zustandes. Seitens der Dienststelle wurde dahingehend eine Adaptierung interner Abläufe zugesagt. Ferner sind Entwürfe für Landschaftsschutzgebietsverordnungen in Ausarbeitung.

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