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MA 58, Prüfung der Umsetzung von Wasserrechtsbescheiden

Das Kontrollamt nahm Einschau in die Vorgangsweise der behördlichen Überwachung von wasserrechtlichen Bewilligungen, welche durch die Magistratsabteilung 58 in ihrer Eigenschaft als Wasserrechtsbehörde vorgenommen werden.

Es zeigte sich dabei, dass die Evidenthaltung der vorzulegenden Befunde nur durch ein wenig geeignetes System erfolgte, wodurch eine unübersichtliche und unvollständige Überwachung gegeben war.

Die Dienststelle begann inzwischen die Aufarbeitung der Befundkartei und wird künftig die interne Handhabung reorganisieren.

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