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MA 5, 20 %-Beteiligung an der Flughafen Wien AG, Prüfung der Vermögensgebarung - Prüfersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 19. September 2011

Aus Anlass eines Prüfersuchens gem. § 73 Abs. 6a der Wiener Stadtverfassung wurde die Vermögensgebarung des 20%igen Anteils der Gemeinde Wien an der Flughafen Wien AG bezüglich des Projekts Skylink bei der Magistratsabteilung 5 einer Prüfung unterzogen und festgestellt, dass die Gemeinde Wien hinsichtlich der Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat sowie der Nominierung von Vorstandsmitgliedern im Rahmen der ihr gemäß Syndikatsvertrag zustehenden Rechte agierte. Weiters wird festgehalten, dass die Verwaltung der von ihr an der Flughafen Wien AG gehaltenen Anteilsrechte im Einklang mit der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien steht. Für die gegenständliche Prüfung standen nur die Syndikatsversammlungsprotokolle samt allfälliger Beilagen sowie die Hauptversammlungsprotokolle der Flughafen Wien AG - mangels Prüfrecht bei der Flughafen Wien AG - zur Verfügung. Die Einschau des Kontrollamtes führte unter anderem zu Feststellungen und Empfehlungen hinsichtlich der Archivierung und Dokumentation der Syndikatsversammlungsprotokolle.

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