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Wiener Linien GmbH & Co KG, Auslastung der Kfz- Prüfstelle in der Hauptwerkstätte

Die Wiener Linien GmbH & Co KG führen die wiederkehrenden Begutachtungen von Kraftfahrzeugen gem. § 57a des Kraftfahrgesetzes 1967, die Zwischenüberprüfungen gem. § 40 des Kraftfahrliniengesetzes 1999 von Linienbussen und zahlreiche andere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen an Kraftfahrzeugen mit eigenen technischen Einrichtungen in der Halle der Kfz-Prüfstelle in der Hauptwerkstätte und in den Betriebsgaragen durch.

Bei Begehungen des Kontrollamtes der Hauptwerkstätte fiel auf, dass die dienstliche Nutzung der Halle der Kfz-Prüfstelle in der Hauptwerkstätte nicht den möglichen Kapazitäten entsprach, dafür aber nicht vorgesehene Nutzungen, wie die Durchführung von wiederkehrenden Begutachtungen an privaten Kraftfahrzeugen erfolgten. Nähere Nachprüfungen des Kontrollamtes führten zur Annahme, dass die Kfz-Prüfstelle überbesetzt war und die Kosten für das Betreiben der Kfz-Prüfstelle den Marktwert der erbrachten Kfz-Prüfungen um mehr als das Doppelte überstiegen.

Das Kontrollamt leitete ausgehend von der in der Hauptwerkstätte vorgefundenen Situation Empfehlungen ab, die auf eine deutlich verbesserte Auslastung der eingesetzten Personal- und Sachressourcen abzielten.

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