Inhaltsverzeichnis

MA 10, Sicherheitstechnische Prüfung von Kindertagesheimen; Schwerpunkt Kindersicherheit

Die Führung der Kindertagesheime der Stadt Wien obliegt der Magistratsabteilung 10. Die Ausstattung der Kindertagesheime bzw. deren Betrieb hat den Vorgaben des Wiener Kindertagesheimgesetzes und der Wiener Kindertagesheimverordnung zu entsprechen.

Bei der Prüfung der Kindertagesheime stellte das Kontrollamt fest, dass das Umfeld der Kinder grundsätzlich sicher war. Dennoch zeigte sich, dass eine Spielgerätehütte einen desolaten Bauzustand aufwies und im Freibereich eines Kindertagesheimes eine Baustelle nicht ordnungsgemäß abgesichert war. Vermehrt war festzustellen, dass Einrichtungsgegenstände nicht gegen Umfallen verankert und Fluchtwegssituationen verbesserungswürdig waren. Auch die Evidenthaltung von sicherheitstechnischen Befundungen war zu beanstanden.

Vollständiger Text