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MA 53, Prüfung von Aufträgen an Medienunternehmen in den Jahren 2009 und 2010; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 29. September 2011

Das Kontrollamt unterzog aus Anlass eines Ersuchens gem. § 73 Abs. 6a der Wiener Stadtverfassung die Beauftragung von Medienunternehmen einer Prüfung. Der Prüfungsumfang umfasste aufgrund des Prüfersuchens die Gebarung der Gemeinde Wien inklusive der Betriebe gem. § 72 der Wiener Stadtverfassung, der Unternehmungen gem. § 71 der Wiener Stadtverfassung, der von Organen der Gemeinde verwalteten, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Fonds und Stiftungen und der wirtschaftlichen Unternehmungen, an denen die Gemeinde mehrheitlich beteiligt ist.

Bei der in Verfolgung dieses Prüfersuchens vorgenommenen Erfassung und Auswertung der diesbezüglichen Daten mussten aufgrund der vorhandenen Datenstrukturen und der enormen Datenmengen gewisse, nicht vermeidbare Einschränkungen hingenommen werden, die zwangsläufig zu nicht quantifizierbaren Ungenauigkeiten bei den ermittelten Beträgen geführt haben. Diese Einschränkungen lagen zum Teil in den von den befragten Einrichtungen bisher geführten Aufzeichnungen begründet, welche für die spezifische Fragestellung des Ersuchens im Vorhinein nicht ausgerichtet sein konnten.

Durch das mit 1. Juli 2012 in Kraft getretene Medienkooperations- und -förderungsTransparenzgesetz wird in Zukunft eine genauere Angabe der gewünschten Beträge möglich sein.

Die von den befragten Einrichtungen gemeldeten Daten wurden vom Kontrollamt stichprobenweise geprüft, wobei es zu keinen wesentlichen Feststellungen kam.

Für den Bereich der Gemeinde Wien empfahl das Kontrollamt künftig bei Aufträgen an Medienunternehmen verstärkt die Marktübersicht der Magistratsabteilung 53 zu nutzen.

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