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Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung der Gebarung der Wiener Städtischen Krankenhäuser hinsichtlich der im Zusammenhang mit der Anstaltspflege einzuhebenden Kostenbeiträge; Nachprüfung

Die Wiener Städtischen Krankenhäuser haben auf Grundlage des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung des Wiener Gesundheitsfonds und der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Kostenbeiträge für Anstaltspflege einzuheben. Die stichprobenweise Einschau ergab, dass durch den etablierten, SAP-unterstützten Gebarungsprozess der Kostenbeitragseinhebung eine ordnungsgemäße Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen dem Grund nach gegeben war, wenngleich hinsichtlich einzelner Vorgaben ein Änderungsbedarf erkannt wurde.

Ungeachtet der im Jahr 2011 bei den Kostenbeiträgen vorgelegenen hohen Einnahmenquote von durchschnittlich über 95 % stellten sich die Maßnahmen zur Patientinnen- bzw. Patienteninformation und zur Forcierung der Soforteinzahlung in den Krankenanstalten gegenüber der Prüfung des Kontrollamtes aus dem Jahr 2003 nach wie vor verbesserungswürdig dar. Im Zusammenhang mit der Umstellung des Einhebungsund Einbringungsmanagements von Forderungen wurde der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" und der Magistratsabteilung 6 insbesondere eine zeitnähere Vorschreibung der Kostenbeiträge empfohlen.

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