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Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung der Auftragsvergaben betreffend den Abbruch, die Baugrubenumschließung und Wasserhaltung sowie die Aushubarbeiten beim Krankenhaus Nord

Die Einschau des Kontrollamtes ließ Verbesserungspotenzial unter anderem bei einzelnen Bestimmungen in den Ausschreibungsunterlagen, den Bekanntmachungen der Ausschreibungen, den Angebotseröffnungen und den Angebotsprüfungen erkennen.

So wurden Empfehlungen ausgesprochen, besonderes Augenmerk auf die Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit der Ausschreibungsunterlagen zu legen und bei der Bekanntmachung von Ausschreibungen auf angemessene Fristen für die Behebung von Ausschreibungsunterlagen zu achten. Für die Angebotsprüfung sollten nur jene Kalkulationsunterlagen von den Bieterinnen bzw. Bietern eingefordert werden, die aufgrund der Reihung ihres Angebotes auch eine Chance auf Zuschlagserteilung haben. Unklarheiten über die Kalkulation der Preise sollten ausschließlich von der Bieterin bzw. dem Bieter aufgeklärt werden.

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